Die Bundesnetzagntur (BNetzA) hat am 12.08.2015 den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. Danach besteht jetzt akuter Handlungsbedarf für Netzbetreiber.
Hier erste Informationen zur Zeitachse:
1. Zum Nachweis darüber, dass die Anforderungen des vorliegenden IT-Sicherheitskatalogs umgesetzt wurden, hat der Netzbetreiber der Bundesnetzagentur bis zum 31.01.2018 den Abschluss des Zertifizierungsverfahrens durch Vorlage einer Kopie des Zertifikats mitzuteilen.
2. Der Ansprechpartner für die IT-Sicherheit und dessen Kontaktdaten sind der BNetzA bis zum 30.11.2015 mitzuteilen.