Dienstag, 18. August 2015
IT-Sicherheitskatalog
Die Bundesnetzagantur (BNetzA) veröffentlichte am 12.08.2015 den IT-Sicherheitskatalog und entsprechende Anforderungen an die Netzbetreiber

Die Bundesnetzagntur (BNetzA) hat am 12.08.2015 den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. Danach besteht jetzt akuter Handlungsbedarf für Netzbetreiber.

Hier erste Informationen zur Zeitachse:
1. Zum Nachweis darüber, dass die Anforderungen des vorliegenden IT-Sicherheitskatalogs umgesetzt wurden, hat der Netzbetreiber der Bundesnetzagentur bis zum 31.01.2018 den Abschluss des Zertifizierungsverfahrens durch Vorlage einer Kopie des Zertifikats mitzuteilen.
2. Der Ansprechpartner für die IT-Sicherheit und dessen Kontaktdaten sind der BNetzA bis zum 30.11.2015 mitzuteilen.