Mit Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetztes am 12.06.2015 sowie der Veröffentlichung des IT-Sicherheitskataloges am 12.08.2015 werden Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Anforderungen aus dem Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31.01.2018 umzusetzen.
Was bedeutet das für Sie als Netzbetreiber?
Es besteht akuter Handlungsbedarf.
nevento bietet einen Quick-Check "IT-Sicherheitskatalog" und zeigt eine Alternative zu dem Aufbau eines IT-Sicherheitsmanagementsystems (ISMS). Nähere Informationen entnehmen Sie der Produktbroschüre oder rufen Sie uns direkt an!
Montag, 24. August 2015
Produkt IT-Sicherheitskatalog